Schreitwein beschreibt die Rechtsnachfolge Passaus für Lorch. Und die Geschichte der Passauer Bischöfe.
1552 wird in Passau der Passauer Vertrag geschlossen, in dem das Augsburger Interim von 1548 aufgehoben wird und die Gleichberechtigung beider Konfessionen bis zum nächsten Reichstag garantiert wird. Dieser nächste Reichstag wird der Reichstag 1555 in Augsburg sein, auf dem am 25. September 1555 der Augsburger Religionsfriede beurkundet wird. Den Landesherren und reformatorischen Städten wird darin Religionsfreiheit und Jus reformandi eingeräumt (Cuius regio, eius religio), der katholischen Kirche wird das Reservatum ecclesiasticum gewährt (geistliche Reichsstände, die protestantisch werden, verlieren Amt, Gebiet und Einkünfte).
Das Protokoll der Verhandlungen liegt im StA Landshut, Passauer Blechkastenarchiv Kast. 7 nr. 39.
s. Josef Oswald, Die Bischöfe von Passau. Untersuchungen zum Passauer Bischofskatalog, in: Ostbairische Grenzmarken 1961, S. 7ff